Information für Eltern zur Notbetreuung
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich aufgrund steigender Infektionszahlen darauf verständigt, ab heute, Mittwoch den 16.12.20 alle Kindertageseinrichtungen zu schließen.
Die Notbetreuung gilt für die Zeit von 16.12.2020 bis einschließlich 23.12.2020 und ab 04.01.2021.
Die Notbetreuung sollte zum Schutz der Beschäftigten und auch Ihrer eigenen Familie nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit gibt.
Anders als im ersten Lockdown kommt es nicht darauf an, in welcher Berufsgruppe Sie tätig sind. Sie können die Notbetreuung nutzen, wenn Sie einer der folgenden Personengruppen angehören:
Nehmen Sie die Notbetreuung nur an den Tagen und zu den Zeiten in Anspruch an denen es unbedingt notwendig ist. Dies ist bspw. dann nicht der Fall, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld auch anderweitig sichergestellt werden kann. Um Ihren Bedarf zu bestätigen füllen Sie bitte das Formular im Anhang vollständig aus und bestätigen Sie Ihre Angaben durch Ihre Unterschrift.
Die Notbetreuung kann ferner nur dann in Anspruch genommen werden, wenn
Das einrichtungsspezifische Hygienekonzept findet weiterhin Anwendung. Das heißt für Sie:
Die Ausgestaltung der Notbetreuung ist ein Kompromiss zwischen den Bedarfen der Eltern und den angeordneten Kita-Schließungen:
Die Lage ist ernst. Bitte helfen Sie mit sich selbst, Ihre Familie, die Mitarbeitenden in den Einrichtungen und deren Familien zu schützen. Bitte leisten Sie Ihren Beitrag um das Infektionsgeschehen zu minimieren, damit bald wieder alle Kinder die Einrichtungen besuchen und Spaß mit ihren Freunden haben können.